Beispiele: Wettbewerbsverletzungen
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Wettbewerbsrecht | Schlagwörter: Behinderung, Einflussnahme, Nachahmung, unwahre Tatsachen, Verunglimpfung, Vorsprung durch Rechtsbruch
Ferner führt der Katalog des § 4 UWG beispielhaft weitere unlautere Wettbewerbshandlungen auf. Hiernach handelt insbesondere derjenige unlauter, der
- geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
- die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
- über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind;
- Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
- eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
- die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
- die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
- Mitbewerber gezielt behindert;
- einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Hierzu zählen insbesondere folgende Beispiele:
- Fehlerhafte und unvollständige Angaben im Impressum der Webseite
- Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben
- Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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