Basics zum Thema Datenschutz

Datenschutz – Einführung

18.02.2013 | von:

Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben ist für Betreiber von Telemediendiensten nicht nur wegen der erheblichen Bußgelder von bis zu EUR 300.000,00 oder sogar darüber von großer Bedeutung. Daneben besteht bei datenschutzrechtlichen Zuwiderhandlungen das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen durch die betroffenen Nutzer sowie durch Datenschutzbehörden und Wettbewerber. mehr

Was sind „personenbezogene Daten“?

18.02.2013 | von:

Wichtig ist vorab zu verstehen, dass tatsächlich nicht jedwede Daten vom gesetzlichen Schutz erfasst sind. Vielmehr müssen personenbezogene Daten vorliegen, mithin Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. mehr

Grundsätzliche Regelungen des Datenschutzrechts

18.02.2013 | von:

Die Grundsätze des Datenschutzrechts sind die der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung. Sie sollten also laut Gesetz so wenige Daten wie möglich erheben, falls überhaupt erforderlich. mehr

Unterrichtung der Besucher durch eine Datenschutzerklärung

18.02.2013 | von:

Sofern Sie eine Webseite betreiben, oder z.B. für einen Blog oder Social Media Kanal verantwortlich sind, sieht Sie der Gesetzgeber als sog. Diensteanbieter an. Als solcher müssen Sie den Besucher Ihrer Website zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung der Daten außerhalb der EU in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. mehr

Gesetzlich erlaubt: nur sehr wenig!

18.02.2013 | von:

Bestimmte Personenbezogene Daten dürfen zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in engen Grenzen verwendet werden. Dies betrifft insbesondere Bestandsdaten und Nutzungsdaten. mehr

Für alles Weitere: Einwilligung einholen!

18.02.2013 | von:

Sämtliche weitergehende Nutzungen von personenbezogenen Daten, die zu anderen Zwecken als zum Vertragsschluss, zur Vertragsabwicklung und Abrechnung genutzt werden, etwa der Verwendung von E-Mails zum Versenden von Newsletter o.ä., sind von den gesetzlich vorgesehenen Erlaubnistatbeständen nicht umfasst und bedürfen daher der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers.

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Wann brauchen Sie eine Einwilligung?

18.02.2013 | von:

Vor allem  die  Nutzung von Daten zu Zwecken der Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Newsletter, die an Kunden verschickt werden sollen. mehr

Erteilung der Einwilligung durch den Nutzer

18.02.2013 | von:

Das Gesetz sieht vor, dass die Einwilligung grds. schriftlich erteilt werden muss. In besonderen Fällen, und dazu zählen auch Webseiten, kann die Einwilligung des Nutzers auch elektronisch erklärt werden. mehr

Opt-in und Double-Opt-In

18.02.2013 | von:

Es ist seit langem bekannt, dass man bei der Erhebung von eMail Adressen das sog. Double-Opt-In Verfahren benutzen soll. Auch wenn in letzter Zeit manche Gerichtsentscheidungen an der Zulässigkeit Zweifel aufkommen ließen, herrscht doch allgemeines Verständnis, dass Double-Opt-In nach wie vor die richtige Methode ist. mehr

eMail Marketing & Recht: Darf man seine Bestandskunden per eMail anschreiben, um eine Einwilligung zum eMail-Marketing einzuholen?

03.06.2015 | von:

Erster Teil unserer Reihe zum Thema Marketing & Recht, die wir gemeinsam mit den Technology Marketing People erstellt haben. Wir freuen uns auf Feedback und gerne auch weitere Fragen zu diesem Thema, die wir dann ggf. in einem der nächsten Beiträge beantworten.

Weiter zu Teil 2: Was ist eine Werbemail

eMail Marketing & Recht: Wann gilt ein eMail eigentlich als Werbemail?

12.06.2015 | von:

Zweiter Teil unserer Reihe zum Thema Marketing & Recht, die wir gemeinsam mit den Technology Marketing People erstellt haben. Wir freuen uns auf Feedback und gerne auch weitere Fragen zu diesem Thema, die wir dann ggf. in einem der nächsten Beiträge beantworten.

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