Basics zum Thema Persönlichkeitsrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
14.01.2013 | von: Stefan SchickerAuf Websiten werden oft Personen und/oder Unternehmen namentlich bezeichnet und – insbesondere zu Werbezwecken – auch Bilder von Personen eingebunden. Bitte paasen Sie dabei auf, weil durch die Nutzung von Namen und/oder Bildern von Dritten ebenso wie bei der Behauptung bestimmter Tatsachen oder Äußerungen bestimmter Meinungen deren allgemeine Persönlichkeitsrechte berührt und ggf. verletzt sein könen. mehr
Wann sind Persönlichkeitsrechte betroffen?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerWann immer im Hinblick auf einen Dritten Tatschen behauptet, Meinungen verbreitet oder er mit bestimmten Ereignissen oder Produkten in Verbindung gebracht wird, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen berührt. mehr
Welche allgemeinen Grundsätze sind zu beachten?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerSelbst wenn die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührt sind, ist damit aber noch keine Aussage über die Zulässigkeit der konkreten Darstellung getroffen. Die Rechtswidrigkeit eines solchen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann vielmehr in jedem Einzelfall nur anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen und Rechtsgüter sämtlicher Beteiligter bestimmt werden. mehr
Grundsätze bei der Gestaltung von Texten
14.01.2013 | von: Stefan SchickerBei der Gestaltung von Texten kommt es im Wesentlichen auf die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen an. mehr
Grundsätze bei der Gestaltung von Fotografien
14.01.2013 | von: Stefan SchickerBei der Nutzung von Fotografien sind die wesentlichen Grundsätze gesetzlich festgelegt. Auch hier geht es aber im Wesentlichen um eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen. mehr
Schutz gegen Ausbeutung einer Person zu wirtschaftlichen Zwecken
14.01.2013 | von: Stefan SchickerBesondere Voraussetzungen gelten bei der Nutzung von Namen oder Abbildung einer (meist prominenten) Person zu Werbezwecken, z.B. durch Einbindung eines Fotos oder einer werbewirksamen, einem Prominenten zugeschriebenen Aussage auf der Webseite. mehr
Einwilligung einholen
14.01.2013 | von: Stefan SchickerAngesichts all dessen ist grundsätzlich zu empfehlen, bei einer Nennung oder Abbildung von Personen auf der Webseite die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. mehr