Erlaubnis einholen!
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Markenschutz | Schlagwörter: Basics Markenrecht
Sofern also auf der Webseite Bezeichnungen (Wörter, Logos etc.) verwendet werden sollen, die in den Schutzbereich fremder Marken- oder Kennzeichenrechte fallen können, sollte versucht werden, vor der Aufnahme der Benutzung die Einwilligung des bzw. der Rechteinhaber(s) – im erforderlichen Umfang – einzuholen. Auch hier gilt – wie bei den vorstehend dargestellten Einwilligungen der Urheber etc. – dass der Umfang, in dem eine Benutzung gestattet wird, schriftlich festgehalten und genau definiert werden sollte.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch die Verwendung einer Bezeichnung als Domain eine Verwendung für die Waren und Dienstleistungen sein kann, die auf der Webseite angeboten werden. Auch hier kann es also ratsam sein, vor Onlinestellung die Erlaubnis des jeweiligen Inhabers von Marken- oder Kennzeichenrechten einzuholen.
Ist der Marken- oder Kennzeicheninhaber nicht bereit, eine Einwilligung zu erteilen, so sollte – vor allem da, wo die Gefahr von Rechtsverletzungen erheblich erscheint – von einer Benutzung der Bezeichnung abgesehen und über alternative Gestaltungsmöglichkeiten nachgedacht werden.
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