Grundsätzliche Regelungen des Datenschutzrechts
18.02.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Datenschutz
Die Grundsätze des Datenschutzrechts sind die der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung. Sie sollten also laut Gesetz so wenige Daten wie möglich erheben, falls überhaupt erforderlich.
Datensparsamkeit bedeutet, dass nur diejenigen Daten verarbeitet werden sollen, die für einen konkreten Zweck unbedingt notwendig sind. Nach dem Grundsatz der Datenvermeidung soll im Übrigen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten soweit möglich verzichtet werden.
Grundsätzlich dürfen Personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn
- ein Gesetz (BDSG, TMG oder ein Sondergesetz) dies ausdrücklich erlaubt (vgl. hierzu diesen Beitrag)
oder
- der betroffene Nutzer ausdrücklich in hinreichender Art und Weise in die konkrete Nutzung der Daten eingewilligt hat (vgl. hierzu diesen Beitrag).
Über die Erhebung und Verwendung der Daten ist zudem in einer Datenschutzerklärung gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufzuklären. Lesen Sie hierzu mehr im nächstenBeitrag.
Hinterlassen Sie eine Nachricht