Liegt die Einwilligung sämtlicher Rechteinhaber vor?

11.01.2013 | von:
Kategorien: Urheberrecht

Besondere rechtliche Risiken im Hinblick auf die Rechtseinräumung ergeben sich aus der Tatsache, dass an einem Werk verschiedene Personen Urheberrechte halten können und diese darüber hinaus zwischenzeitlich Dritten zur Auswertung exklusiv übertragen sein können. Da es keinen gutgläubigen Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte gibt, hilft Ihnen im Zweifel auch nicht weiter, dass man auf entsprechend unzutreffende Angaben des/der eigenen Vertragspartner(s) vertraut hat.

Besonderheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass bestimmte Rechte bereits den Verwertern, wie Verlagen, Agenturen etc., eingeräumt sind und/oder Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, etc.) mit der Wahrnehmung bestimmter Rechte betraut sind. Im Zusammenhang mit der Einholung der Rechte sollte also durch Nachfragen sichergestellt sein, dass die erforderlichen Nutzungsrechte tatsächlich allein bei den eigenen Vertragspartnern liegen. In der Regel empfiehlt es sich, sich die diesbezüglich geschlossenen Verträge vorlegen zu lassen bzw. insoweit auf einer vertraglichen Garantie des Vertragspartners zu bestehen.

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