Artikel zum Schlagwort Subsidiarität
Wann wird das UWG angewendet?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerVom Wettbewerbsrecht erfasst ist grundsätzlich jede „geschäftliche Handlung“, d.h. jede wirtschaftliche Tätigkeit, die der Förderung des eigenen oder fremden Geschäftszweckes dient erfolgt . Auch die Unterhaltung von Webseiten fällt nach dieser Maßgabe unter das Wettbewerbsrecht und hat dessen Vorgaben zu berücksichtigen. mehr