Vergleichende Werbung
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Wettbewerbsrecht | Schlagwörter: Vergleichende Werbung
Schließlich kann auch eine vergleichende Werbung unlauter sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der in der Werbung angestellte Vergleich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist.
( zurück )
Hinterlassen Sie eine Nachricht