Was bedeutet es, wenn an einem Werk ein Urheberrecht besteht?
11.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Urheberrecht | Schlagwörter: urheber, urheberpersönlichkeitsrechte, urheberrechte
Wenn an einem Werk Urheberrechte bestehen, so kann der Urheber über Veröffentlichung und Nutzung entscheiden. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte bei ihm liegen und er darüber bestimmen kann, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird und wie und von wem dieses genutzt wird – indem er dieses selbst veröffentlicht und verbreitet und/oder Dritten (z.B. einem Verlag, einer Bildagentur, einem Musiklabel etc.) bestimmte Rechte (z.B. durch eine Lizenz) einräumt.
Die wesentlichen, dem Urheber vorbehaltenen Rechte sind das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung (Angebot, Verkauf, Vermietung, Verleih, etc.) und zur öffentlichen Wiedergabe (Bereithaltung zum Abruf über das Internet, Sendung, Vorführung).
Neben diesen Rechten stehen dem Urheber auch noch die sog. Urheberpersönlichkeitsrechte zu.. Daraus resultiert zum Beispiel das Recht des Urhebers, bei jeder Veröffentlichung seines Werkes als Urheber benannt zu werden. Ebenso muss der Urheber ohne seine Einwilligung keine Veröffentlichung seines unveröffentlichten Werkes dulden.
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