Was ist eine „Marke“?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Markenschutz | Schlagwörter: Basics Markenrecht
Als Marken können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Nur wenn der Kunde mit einer Bezeichnung auch ein Produkt und damit eine bestimmte Erwartung hinsichtlich der Qualität etc. verbindet, stellt eine Marke für ein Unternehmen einen Wert dar, der geschützt werden muss, um andere daran zu hindern, den erarbeiteten guten Namens auszunutzen.
Die Hauptaufgabe einer Marke ist die Zuordnung von einem Produkt zu einem Hersteller.
Grundsätzlich sind alle denkbaren Zeichen als Marke schutzfähig, insbesondere
- Wörter einschließlich Personennamen, z.B. „Apple“, „Microsoft“, „Facebook“, …
- Abbildungen, z.B. das Coca Cola Logo:
- Buchstaben, z.B. „ZDF“
- Zahlen, z.B. 4711
- Hörzeichen, z.B. „Wenn’s ums Geld geht: Sparkasse“-Jingle
- Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung, z.B. Lindt Goldhase
- Sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, Telekom-Magenta
Auch Kombinationen aus Wörtern und Abbildungen sind als sog. Wort-/Bildmarken schutzfähig. Weiterhin gilt grundsätzlich, dass alle Zeichen geschützt werden können, solange sie die grundlegenden Markenfunktionen, also z.B. die Zuordnung eines Produktes zum Hersteller, erfüllen.
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