Was sind dann Kennzeichenrechte?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Markenschutz | Schlagwörter: Basics Markenrecht
Das Markengesetz (MarkenG) schützt jedoch nicht nur Marken, sondern auch geschäftliche Bezeichnungen.
Solche geschäftlichen Bezeichnungen sind Unternehmenskennzeichen (wie etwa die Firma, also der Name eines Unternehmens) oder Werktitel (also der Titel einer Zeitschrift, eines Films etc.). Hier gelten zwar grundsätzlich dieselben Grundgedanken wie für Marken, allerdings teilweise andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Anders als bei einer Marke handelt es sich bei diesen Kennzeichenrechten nicht um sog. geprüfte Rechte, deren Bestand von einer amtlichen Prüfung abhängt. Voraussetzung für die Entstehung des Schutzes ist lediglich, dass die geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.
Ebenso wie die Marke ist aber auch die geschäftliche Bezeichnung gegen eine Benutzung identischer Zeichen für identische Waren und Dienstleistungen oder Bezeichnungen geschützt, bei denen die Gefahr von Verwechslungen besteht. Bei bekannten geschäftlichen Bezeichnungen ist auch die Rufausbeutung oder Verwässerung durch die Nutzung identischer oder ähnlicher Bezeichnungen unzulässig. Hier gelten grundsätzlich dieselben Erwägungen wie für den Schutz einer Marke. Auch der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann bei Verletzungen seines Rechts insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
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