Was sind „personenbezogene Daten“?
18.02.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Datenschutz
Wichtig ist vorab zu verstehen, dass tatsächlich nicht jedwede Daten vom gesetzlichen Schutz erfasst sind. Vielmehr müssen personenbezogene Daten vorliegen, mithin Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
Dies sind Angaben wie
- Name und Anschrift einer Person,
- E-Mail-Adresse,
- Bankdaten,
- nach gegenwärtiger Rechtslage auch die IP-Adresse des Nutzers sowie
- weitere Daten, die vom Webseiten-Betreiber im Hinblick auf Nutzungsvorgänge von Webseitenbesuchern erfasst werden, wie etwa Besuchszeitpunkte der Nutzer, Umfang der Nutzung und des Zugriffs auf Inhalte der Webseite, Erfassung von gestreamten oder heruntergeladenen Inhalten, etc.
Bereits eine einzelne Information kann jedoch einen Personenbezug haben. So hat z.B. eine eMail Adresse wie z.B. „bernd@mayer.de“ klar erkennbar einen Bezug auf eine Person namens „Bernd Mayer“. Schwieriger wird es bei einer Mailadresse wie z.B. „b.mayer@…“ – hier könnte das „b“ für „Bernd“ stehe, aber auch für „Bianca“. Um die Adresse einer bestimmten Person zuordnen zu können, müsste daher noch eine weitere Information vorliegen. Relativ klar keinen Personenbezug hat z.B. eine Mailadresse wie info@firma.de – hier handelt es sich vielmehr um eine allgemeine Angabe, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann.
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