Wie entsteht Markenschutz?
14.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Markenschutz | Schlagwörter: Basics Markenrecht
Markenschutz kann im Wesentlichen auf zwei Arten entstehen:
Zum einen – und das ist der übliche Weg – kann ein Zeichen zur Registrierung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Sofern das Anmeldeverfahren erfolgreich verläuft und das DPMA zu dem Ergebnis kommt, dass keine Schutzhindernisse bestehen, wird die Marke anschließend in das Markenregister eingetragen. Mit der Eintragung entsteht Markenschutz. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag, der Schutz kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Ein ähnliches Verfahren existiert im Übrigen auch für die Eintragung von Europäischen Marken, die Schutz in der gesamten EU genießen, sowie für Internationale Marken, deren Schutz sich auf die vom Markenanmelder angegebenen Länder weltweit erstreckt.
Auch ohne eine Markenanmeldung und Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen Markenschutz bestehen und zwar allein durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr. Voraussetzung ist allerdings, dass das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke sog. Verkehrsgeltung erworben hat. Die Rechtsprechung nimmt dies an, wenn eine Bezeichnung einem bestimmten Anteil des Verkehrs als Bezeichnung für die Waren und Dienstleistungen des jeweiligen Unternehmens bekannt ist. Dies wird in der Regel die Durchführung von Umfragen und eine Bekanntheit bei über 30% des Verkehrs voraussetzen. Rechtssicherheit über den Schutz einer verwendeten Bezeichnung lässt sich also nur durch die Eintragung einer Marke erlangen. Ansonsten kann sich der Nachweis des Markenschutzes in vielen Fällen als aufwendig erweisen.
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