Woran bestehen Urheberrechte?
11.01.2013 | von: Stefan SchickerKategorien: Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die unterschiedlichsten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Zu den wichtigsten Werkkategorien, die dem Urheberrecht unterfallen, gehören:
- Texte
- Musik
- Fotografien
- Filme
- Computerprogramme
- Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen
- systematische oder methodische Sammlungen von Daten, Werken, Elementen
All diesen Werken ist grundsätzlich gemein, dass sie, um Urheberrechtsschutz zu genießen, eine „persönliche, geistige Schöpfung“, sein müssen, d.h. sie müssen eine gewisse kreative Leistung ihres Schöpfers verkörpern. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein, sodass sich pauschale Feststellungen verbieten. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass die Rechtsprechung insbesondere bei Texten und wissenschaftlichen und technischen Werken keine hohen Anforderungen an die erforderliche „Schöpfungshöhe“ stellt. Deshalb genießen etwa auch relativ banale Texte, wie z.B. Rezepte etc., Urheberrechtsschutz. Nur rein standardmäßige Formulierungen, die jeder beliebige Verfasser ohne besonderen Aufwand verfassen kann, kommt kein urheberrechtlicher Schutz zu.
Besondere Vorsicht ist im Hinblick auf Fotos, Filme etc. geboten:
Auch an den abgebildeten oder gezeigten Gegenständen können ggf. Urheberrechte bestehen. Werden z.B. Kunstwerke, Bauwerke o.ä. abgebildet, so berührt dies auch die an diesen bestehenden Urheberrechte. Darüber hinaus können bei einer Fotonutzung auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten ( siehe Persönlichkeitsrecht ) betroffen sein.
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